Die VGF ist eine nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom Deutschen Patentamt zugelassene urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft.
Sie wurde 1981 von Filmproduzenten und Filmverleihern mit dem Ziel gegründet, die ihnen und Filmurhebern durch das Urheberrechtsgesetz zugewiesenen Vergütungsansprüche und kollektiv wahrzunehmenden Rechte geltend zu machen.
Die VGF ist vor allem für Filmhersteller und Regisseure tätig. Sie nimmt aber auch die Rechte aller derjenigen wahr, die ihre Rechte vom Hersteller eines Films ableiten, wie etwa Filmverleiher, Filmlizenzhändler, Weltvertriebsunternehmen u.a. Unter Filmherstellern sind selbstverständlich auch die Co-Produzenten eines Films zu verstehen. Die VGF nimmt allerdings nicht die Rechte an vorbestehenden Werken (Drehbuch, Musik) und an Fernsehauftragsproduktionen wahr.
Förderung
Die VGF unterhält einen Förderungsfonds, in den 3 % des Aufkommens der VGF fließen. Die Förderung kann in der Vergabe von Preisen, der Unterstützung wissenschaftlicher und künstlerischer Projekte und Einrichtungen, sowie in Nachwuchsförderung bestehen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat der VGF.
Aus dem Förderungsfonds vergibt die VGF seit 1995 jährlich einen Preis für Nachwuchsproduzenten eines Spielfilms. Ein weiterer Förderungsschwerpunkt ist die Finanzierung von Stipendien für Nachwuchsproduzenten. Ferner werden schwerpunktmäßig Deutsche Filmhochschulen, so die Hochschule für Fernsehen und Film München und die DFFB Berlin gefördert.
VGF München
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